Ratgeber Förderung

BAFA-Beratungsförderung: So bekommst Du bis zu 2.800 € Zuschuss

Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst das BAFA Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, auch zu Marketing, Vertrieb und Digitalisierung. Hier erfährst Du, wer gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist und wie der Ablauf funktioniert.

Aktualisiert am 17. September 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Von Florian Knoll, NextDIGI

Inhalt
Florian Knoll von NextDIGI in Plauen
Florian Knoll
Marketing- & Digitalberater aus Plauen

Ich prüfe mit Dir, ob Du förderfähig bist, und übernehme Antrag, Beratungsbericht und Verwendungsnachweis.

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Kurz gesagt

Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 80 % der Beratungskosten erstattet, in Sachsen (außer Region Leipzig) also bis zu 2.800 € pro Beratung. In den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig sind es 50 % bzw. bis zu 1.750 €. Wichtig: Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle darf die Beratung beginnen. Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Freie Berufe sind grundsätzlich eingeschlossen. Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern wird nur die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert.

Wie hoch ist der Zuschuss?

UnternehmenssitzFördersatzMaximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie Regionen Lüneburg und Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig50 %1.750 €

Die förderfähigen Beratungskosten sind pro Beratung auf 3.500 € netto begrenzt. Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie kann jedes Unternehmen bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen, höchstens zwei pro Jahr.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb in Plauen lässt sich zur Marketing- und Vertriebsstrategie beraten. Die Beratung kostet 3.500 € netto. Das BAFA erstattet 80 %, also 2.800 €. Der Eigenanteil liegt bei 700 €.

Was wird gefördert und was nicht?

Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen. Die Beratung muss die Ist-Situation analysieren, Schwachstellen und ihre Ursachen benennen und daraus betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit konkreten Umsetzungsanleitungen entwickeln. Typische Themen sind zum Beispiel:

  • Marketing- und Positionierungsstrategie
  • Vertriebsprozess und Leadmanagement
  • Digitale Sichtbarkeit und regionale Kundengewinnung
  • Prozessdigitalisierung und interne Abläufe
  • Fachkräftegewinnung und Arbeitgeberattraktivität
Nicht gefördert werden Beratungen, die …
zusätzlich mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
auf den Kauf von Waren oder Leistungen abzielen, die der Berater selbst vertreibt (Neutralität)
überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln
überwiegend aus gutachterlichen Stellungnahmen bestehen
überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
Wichtig

Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung. Eine neue Website, Werbebudgets oder Software sind nicht Teil der Förderung.

Rahmenbedingungen der Beratung

  • Dauer: höchstens fünf Beratungstage bzw. 40 Stunden. Reisezeiten und die Erstellung des Berichts zählen nicht dazu.
  • Frist: Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben der Leitstelle abgeschlossen und nachgewiesen werden.
  • Beratungsbericht: Er beschreibt das Unternehmen und den Auftrag, analysiert die Ausgangslage, benennt Schwachstellen und enthält einen detaillierten Maßnahmenplan. Dazu gehört ein Fragebogen zu den ESF-Plus-Grundsätzen Gleichstellung, Chancengleichheit und ökologische Nachhaltigkeit.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  • Kostenloses Vorgespräch: Wir klären, ob Du förderfähig bist und welches Beratungsthema den größten Nutzen bringt.
  • Nur für junge Unternehmen: Bist Du noch nicht länger als ein Jahr am Markt, ist vorher ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner nötig, zum Beispiel der IHK.
  • Antrag beim BAFA online stellen.
  • Prüfung durch die Leitstelle: Du bekommst ein Informationsschreiben. Erst danach wird der Beratungsvertrag geschlossen und die Beratung beginnt.
  • Beratung mit Analyse, Handlungsempfehlungen und Umsetzungsanleitungen, höchstens 40 Stunden.
  • Beratungsbericht und Rechnung: Der Bericht wird Dir ausgehändigt, die Rechnung vollständig bezahlt.
  • Verwendungsnachweis innerhalb der Frist einreichen, danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Bei NextDIGI

Den Papierkram übernehme ich für Dich: Antrag, Beratungsbericht mit ESF-Fragebogen und Verwendungsnachweis. Du konzentrierst Dich auf die Beratung und Deinen Betrieb.

Häufigster Fehler

Wer den Beratungsvertrag schließt oder mit der Beratung beginnt, bevor das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt, riskiert die Förderung.

Du willst Veränderungen gemeinsam mit Deinem Team umsetzen, etwa bei Digitalisierung oder Arbeitsorganisation? Dann passt eventuell das INQA-Coaching mit 80 % Förderung besser. Was die spätere Umsetzung kosten kann, zeigen Was kostet eine Website? und Was kostet Werbung?

Typische Beratungsthemen bei mir sind Marketing-Strategie, digitale Sichtbarkeit, Vertrieb und die Digitalisierung von Abläufen. Wie eine langfristige Zusammenarbeit aussieht: Wachstumspartnerschaft.

Florian Knoll
Florian Knoll

Marketing- und Digitalberater aus Plauen. Begleitet kleine und mittlere Unternehmen bei BAFA-geförderten Beratungen zu Marketing, Vertrieb, Sichtbarkeit und Digitalisierung und übernimmt den kompletten Antragsprozess.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Bei 80 % Fördersatz bis zu 2.800 €, bei 50 % bis zu 1.750 € pro Beratung. Die förderfähigen Kosten sind auf 3.500 € netto begrenzt.

Nur, wenn Dein Unternehmen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht länger als ein Jahr am Markt ist.

Bis zu fünf abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtlinie, höchstens zwei pro Jahr.

Erst nachdem die Leitstelle Deinen Antrag geprüft und Dir das Informationsschreiben geschickt hat. Vorher dürfen weder Vertrag noch Beratung starten.

Nein. Gefördert wird nur die Beratung. Die Umsetzung, zum Beispiel eine Website oder Werbung, ist nicht förderfähig.

Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Bist Du förderfähig?

Ich prüfe mit Dir kostenlos, ob eine geförderte Beratung für Deinen Betrieb in Frage kommt, und kümmere mich um den gesamten Antrag.